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   OLG Hamm, 16.10.1986 - 24 U 24/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2509
OLG Hamm, 16.10.1986 - 24 U 24/86 (https://dejure.org/1986,2509)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.10.1986 - 24 U 24/86 (https://dejure.org/1986,2509)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Oktober 1986 - 24 U 24/86 (https://dejure.org/1986,2509)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Durchführung des Bauvorhabens; Auslegung des Vertrages; Notwendige Arbeiten zur Klärung der offenen Fragen; Aufschiebende Bedingung des Grundstückserwerbes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 631

Papierfundstellen

  • BauR 1987, 582
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 17.09.1993 - 19 U 190/92

    Rückforderung von Abschlagszahlungen bei fehlender Schlußrechnung?

    Außerdem sind die erbrachten Leistungsphasen je nach Prozentsätzen aufzugliedern (OLG Hamm Baurecht 1987, 582; vgl. zum ganzen auch Locher/Koeble/Frik a.a.O.).
  • OLG Naumburg, 23.03.2005 - 6 U 155/00

    Fehlende Architekteneigenschaft des Bauingenieurs

    - Diese Offenbarungspflicht entfällt nach der Rechtsprechung (OLG Hamburg aaO; OLG Hamm, Urteil vom 16. Oktober 1986 - 24 U 24/86, BauR 1987, 582, 583, obiter; vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 19. April 1983 - 9 U 24/81, BauR 1985, 338, 339; Löffelmann/ Fleischmann, aaO) - der der Senat beitritt - jedoch ausnahmsweise dann, wenn durch die fehlende Eintragung in die Architektenliste schützenswerte Interessen des Bauherrn nicht berührt sein können.
  • OLG Hamburg, 16.08.1996 - 14 U 112/93

    Aufklärung über fehlende Architekteneigenschaft kann entfallen!

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  • OLG Schleswig, 25.07.2014 - 1 U 38/12
    Das setzt voraus, dass auch dem Architekten ein Hindernis bekannt ist (OLG Hamm, Urteil vom 16. Oktober 1986, 24 U 24/86, zit. nach juris).
  • OLG Schleswig, 12.11.2001 - 1 U 173/00

    Auftrag über "Schubladenplanung" nur bedingt wirksam!

    Die Planungsvereinbarung ist daher unter Berücksichtigung all dieser Umstände, wie es bei vergleichbaren Konstellationen in der Rechtsprechung (BGH Schäfer/Finnen, 2.3.00 BI. 113 f.; OLG Saarbrücken, NJW 1967, 2359, 2360; OLG Hamm BauR 1987, 582, 583) und in der Literatur (Locher/Koeble/Fink, HOAI, 6. Aufl., Einl. Rdn. 4, S. 167; RGRK-Glanzmann, BGB, 12. Aufl., vor § 631 Rdn. 15; Müko-Soergel, BGB, 3. Aufl., § 632 Rdn. 12) angenommen worden ist, im Zweifel unter der aufschiebenden Bedingung (§ 158 Abs. 2 BGB) des Erwerbs eines Grundstücks zustande gekommen, das zudem für die Bebauung des beabsichtigten "Klinikgebäudes" geeignet war.
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